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Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Stand 01.04.2011)

  1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller mündlich oder schriftlich geschlossenen Verträge zwischen Auftraggeber (Gastfamilie) und Auftragnehmer (Agentur). Änderungen dieser AGB, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer genehmigt und bestätigt wurden. Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit. Sollte einer der aufgeführten Punkte dieser AGB nicht rechtswirksam sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die anderen Punkte dieser Vereinbarung. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
  2. Die Agentur begleitet das AuPair und die Gastfamilie während der gesamten AuPair-Aufenthaltsdauer beim Auftraggeber, ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit zu beachten und deren Richtlinien einzuhalten.
  4. Der Auftraggeber ist bereit, pro Vermittlung eine Vermittlungsgebühr inkl. gesetzl. MwSt. in Höhe von 495,00 EUR zu bezahlen. Für  Wechsel-Au pair beträgt die Gebühr 42,00 EUR pro Monat der Restlaufzeit des Visums.
  5. Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, die bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob das Au pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht.
    1. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 35 EUR (incl. MwSt) wird erhoben, wenn der Auftraggeber durch Vermittlung der Agentur mit einem oder mehreren AuPair Kontakt aufnimmt
    2. Bei Abschluss eines AuPair-Vermittlungsvertrages wird diese Bearbeitungsgebühr auf die Vermittlungsgebühr angerechnet.
    3. Die Berechnung der Vermittlungsgebühr erfolgt, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist.  Die Vermittlung gilt als abgeschlossen, wenn das AuPair bei der deutschen Auslandsvertretung erfolgreich einen AuPair Visa-Antrag gestellt hat. 
    4. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zur Hälfte auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto zur Zahlung fällig. Nach Eintreffen des AuPair in der Gastfamilie ist der restliche Rechnungsbetrag fällig. Trifft das AuPair nicht in der Gastfamilie ein, werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer bisher geleistete Zahlungen rückerstattet.  Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Summe der Vermittlungsgebühr oder einen Teil davon vom AuPair zurückzuverlangen.
    1. Diese Bestimmungen gelten für alle weiteren Au pair-Vorschläge, ohne dass es im Einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges.
    2. Der Vermittlungsvorgang endet spätestens mit Ablauf des Sichtvermerkes (Visum) des vermittelten Au pair oder Aufhebung der Arbeitsgenehmigung durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit. Die geschlossenen Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn von der Gastfamilie oder dem Au pair gegen geltendes deutsches Recht oder die Richtlinien des Landesarbeitsamtes verstoßen wird und dieser Verstoß nicht unverzüglich abgestellt wird.
  6. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.
    Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 35,- (inkl. gesetzl. MwSt) wird erhoben, wenn der Auftraggeber durch Vermittlung der Agentur Kontakt mit einem oder mehreren Au pair aufnimmt.
    1. Erfolgt innerhalb von maximal drei Monaten nach Beendigung eines Au pair-Aufenthaltes eine neue Vermittlung, ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr um 10%.
  7. Ein Widerruf des Vermittlungsauftrages muss schriftlich erfolgen.
    1. Tritt der Auftragsgeber von dem Vermittlungsauftrag zurück bevor er sich für ein Au pair entschieden hat und hat er keinen Kontakt mit einem Au pair aufgenommen, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt.
    2. Sollte das Au pair-Verhältnis aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit ohne weitere Kosten erneut ein Au pair entweder aus dem Ausland oder Inland (Wechslerin) vermittelt zu bekommen. Sollte dies nicht möglich sein oder vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, wird die bereits gezahlte Vermittlungsgebühr zurück erstattet. Dies gilt NICHT für vom Auftraggeber selbstgesuchte Au pair und Wechsel-Au pair.
    3. Tritt der Auftraggeber vom Vermittlungsauftrag zurück, nachdem vom Au pair bereits das Visum beantragt wurde, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120,-- EUR (inkl. gesetzl. MwSt) an den Auftragnehmer zu zahlen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Au pair die Auslagen für die Visumsbeantragung zu erstatten (I.d.R. ca. 75,-- Euro)
  8. Wenn sich innerhalb der ersten drei Wochen nach Eintreffen herausstellt, dass Au pair und Gastfamilie nicht zueinander passen und das Aupair-Verhältnis nicht weitergeführt werden kann, ohne dass Verstöße seitens der Gasteltern gegen die allgemeinen Au pair-Regeln, wie sie in den überlassenen Merkblättern festgelegt sind, vorliegen, hat die Gastfamilie Anspruch auf die Neuvermittlung eines Au pair.
    Der Auftragnehmer berechnet in diesem Fall keine neue Vermittlungsgebühr. Dies gilt NICHT für vom Auftraggeber selbstgesuchte Aupair und Wechsel-Au pair, für welche der Auftragnehmer lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko bei dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, das Au pair so lange bei sich aufzunehmen, bis eine neue Gastfamilie gefunden oder das Au pair abgereist ist.
  9. Möchte sich der Auftraggeber vorzeitig vor Ablauf des Au pair-Aufenthaltes vom Au pair trennen, so hat er dies unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftraggeber hat die notwendigen Abmeldungen bei den Behörden vorzunehmen.
  10. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au pairs, die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das europäische Abkommen über die Au pair-Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und ggffs. den zuständigen Behörden zu melden.
    Sollte die Neuvermittlung eines Au pair nicht möglich sein, wird die bereits gezahlte Vermittlungsgebühr bis auf 35,-- Euro (Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet.
  11. Bezüglich der vom Au pair, bzw. dem Auftraggeber, gemachten Angaben und des Antrittstermins verpflichtet sich der Auftragnehmer mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den vom Auftraggeber gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung.
    Dieser Vermittlungsausschluss betrifft auch Gastfamilien oder deren Angehörige, gegen die ein schwebendes Verfahren, rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen und solche, die ausländische Au pairs gesetzeswidrig beschäftigen. Eine Begründung der Ablehnung von Seiten des Auftragnehmers ist nicht erforderlich.
    1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch das Au pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstiger Behörden auftreten können.
  12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für das Au pair eine Versicherung abzuschließen.
    Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au pair-Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt.
    1. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt der Auftraggeber alleinig die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung des Aupairs, ggf. bis zu dessen vollständiger Genesung oder Transportfähigkeit.
    2. Der Auftragnehmer hält hier auf Wunsch eine entsprechende Versicherung vor. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstehende Kosten.
    3. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au pair während seines Aufenthaltes bei dem Auftraggeber oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  13. Der Auftrageber ist verpflichtet, bei einer Kündigung des Au pair-Verhältnisses die Organisation der Heimreise, bzw. mögliche Umvermittlung des Au pair mit der Agentur abzusprechen. Für den Fall, dass er dies nicht tut, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Kosten für Kost, Logis und Heimreise des Au pair in Rechnung stellen.
  14. Die Weitervermittlung des Au pair durch eine andere Au pair Agentur oder durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Zustimmung kann nur dann erfolgen, wenn das zur Entlastung der Situation und zügigen Weitervermittlung von Vorteil ist.
  15. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer das Recht auf eine Geltendmachung von Schadenersatz vor. Das Recht einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sollten Bewerber/innen, die durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden,abgeworben werden, steht dem Auftragnehmer die doppelte Vermittlungsgebühr zu.
    1. Der Auftraggeber erklärt hiermit: Ich/Wir sind einverstanden nicht einverstanden, dass meine/unsere Daten ausschließlich an Aupairs (bzw. Gastfamilien), Kontaktpersonen, Partneragenturen sowie Institutionen weitergegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit, bzw. Qualitätssicherung (z.B. für die Organisation von Au pair-Treffen) erfolgt.Der Auftraggeber erklärt hiermit: Ich/Wir beauftragen die Au pair Agentur Horizont mit der Vermittlung eines Au pair, wir sind mit obigen Regelungen einverstanden, die von uns gemachten Angaben auf dem Familienbogen sind korrekt, wir haben die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit („Au pair bei deutschen Familien“ und „Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien“) zur Kenntnis genommen und werden diese befolgen. Wir wissen, dass eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis nach SGB § 404 strafbar ist.
  16. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass persönliche Daten von dem Auftragnehmer während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit dem Auftraggeber aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Übertragung durch offene Netze eine Einsichtnahme durch Dritte in Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden, nicht ausgeschlossen werden kann.

 

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2012, SahIndo Au-Pair-Vermittlung

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